Wartung und Service
Sie wünschen sich stehts eine einwandfrei funktionierende und sichere elektrische Anlage in ihrem zu Hause oder Ihrer Arbeitsstätte? Dann melden Sie sich gerne bei uns und wir arbeiten gemeinsam einer Lösung.
Gesetzliche Fakten
Feste Gebäudeinstallationen
Elektrische Anlagen müssen in geeigneten Abständen gemäß DIN VDE 0105-100 wiederkehrend geprüft werden. Dieses betrifft Betriebsstätten sowie Privathaushalte und Wohnungen. Die Fristen für diese Prüfungen variieren Stark, je nachdem welchen Verwendungszweck diese Erfüllen.
Für Privathaushalte und Wohnungen ist eine Frist von 4 Jahren empfohlen. Wobei in Wohnungen nach jedem Bewohnerwechsel eine Prüfung erfolgen sollte.
Elektrische Anlagen von Betriebsstätten oder kommunalen Einrichtungen unterliegen weiteren gesetzlichen Vorschriften, die die Prüffristen verkürzen. (z.B. Betriebsstätten Verordnung, Arbeitsschutzgesetz, DGUV Vorschriften, usw.)
Geräte Prüfung für Betriebe
Betriebe sind ab dem ersten Angestellten verpflichtet, alle ortsveränderlichen Betriebsmittel von der Kaffeemaschine bis zur Bohrmaschine vor der ersten Inbetriebnahme und in weiteren regelmäßigen abständen gemäß DGUV Vorschrift 3 Prüfen zu lassen. Die fristen variieren je nach Verwendung der Geräte und können zwischen ein paar Monaten bis hin zu Jahren sein.
Unser Service
Geräteprüfung gemäß DGUV Vorschrift 3
Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen gemeinsam eine Datenbank mit allen Geräten in Ihrem Betrieb und entwickeln einen Wartungsplan bis hin zur Erinnerung an anstehende Prüfungen.
Anlagenprüfung gemäß VDE
Auch für Ihre elektrische Anlage bieten wir die Überprüfung an. Gerne auch in Rahmen eines Wartungsplans mit entsprechender Erinnerung an die nächste Prüfung.
Bei allen Prüfungen werden selbstverständlich entsprechende Prüfprotokolle erstellt. Diese dienen als Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden bei Überprüfungen oder im Schadensfall.